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Geschäftsführerentsendung zur ungarischen Tochtergesellschaft
(BMF) - Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen ihrer Dienstnehmer für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überläßt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen. Es kann zu diesem Zweck
a) ein Dienstvertrag zwischen dem entsandten Mitarbeiter und der ungarischen Tochtergesellschaft geschlossen werden oder
b) es kann zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ungarischen Tochtergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Aufbau der Organisations- und Vertriebsstruktur durch zwei Jahre hindurch zu unterstützen, oder
c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden.
Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens ist es nicht möglich, in diesem Zusammenhang bestimmte Vertragstypen oder Vertragsmuster z...