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Aktienoptionsausübung während einer Konzernentsendung nach Österreich
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1998 erfolgten einjährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern 1000 Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren teilweise Ausübung am ihm Einnahmen in der Größenordnung von über 100.000 S verschafft, dann handelt es sich hiebei auf der Grundlage des BMF-Erlasses AÖFV Nr. 125/1997 um den Zufluß von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist; wird der mit der Optionsgewährung verbundene Aufwand von der US-Konzerngesellschaft getragen und nicht an die österreichische Gesellschaft weiterbelastet, dann spricht dies dafür, daß durch die Optionseinräumung Arbeitsleistungen gegenüber der US-Gesellschaft und nicht gegenüber der österreichischen Gesellschaft abgegolten worden sind (vgl. EAS 1189 betr. DBA-Belgien).
Anders als im Fall Belgiens untersagt allerdings das bis Ende 1998 geltende DBA-USA aus dem Jahr 1956 bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche Erfassung von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus österreichischer Sicht - in de...