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Beteiligungsbezogenes Verlustausgleichs- und -vortragsverbot gemäß § 2 Abs 2a EStG - Erzielung steuerlicher Vorteile
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 2 Abs 2a EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens betreffend eine atypisch stille Gesellschaft ging das Finanzamt von der Anwendbarkeit des Ausgleichsverbots gemäß § 2 Abs 2a EStG aus.
Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und änderte die Bescheide dahingehend ab, dass die Bestimmung des § 2 Abs 2a EStG keine Anwendung finde, weil die Bewerbung der Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter nicht unter besonderer Hervorhebung von Verlustzuweisungen und damit verbundenen Steuervorteilen erfolgt sei. Im Prospekt sei ua der explizite Hinweis enthalten gewesen, dass „von Gesellschaftern allfällig angestrebte Steuervorteile“ nicht die Geschäftsgrundlage dieser Beteiligung bildeten. Der von der steuerlichen Vertretung angestellte Renditevergleich zeige, dass die Rendite nach Steuern deutlich weniger als das Doppelte der Rendite vor Steuern betrage und somit die diesbezügliche Voraussetzung des § 2 Abs 2a EStG nicht erfüllt sei.
Rechtliche Beurteilung: Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 2 Abs 2a Fall 1 EStG auf Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften ist allein, dass das „Erzielen...