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Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in eine ungarische AG
Hat eine inländische GmbH 100% der Geschäftsanteile einer ungarischen liegenschaftsverwaltenden Kapitalgesellschaft erworben und werden in der Folge die stillen Reserven dieser ungarischen Immobiliengesellschaft durch nach ungarischem Recht zulässige Aufwertungen über die Anschaffungskosten hinaus gewinnerhöhend aufgedeckt, so löst dieser Vorgang auf österreichischer Seite in den Händen der inländischen Gesellschafterin (der inländischen GmbH) keine steuerlichen Konsequenzen aus; die steuerlichen Folgerungen in Ungarn bestimmen sich nach innerstaatlichem ungarischen Steuerrecht.
Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich eine steuerliche Erfassung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven. Es wird hiebei insbesondere davon ausgegangen, daß die die Beteiligung übernehmende ungarische „Kapitalgesellschaft" einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist (§ 12 Abs. 3 Z 2 UmgrStG). Gemäß Artikel 13 Abs. 3 des DBA-Ungarn muß diese Beteiligungseinbringung auch auf ungarischer Seite steuerfrei belassen werden.
Wird i...