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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 311

Auslandsschuljahr in den USA

iFamZ 2017/146

§ 231 ABGB

Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes und nicht darauf zurückzuführen, dass der geldunterhaltspflichtige den anderen Elternteil für die Erbringung von Betreuungsleistungen entlohnt (was bei einem Auslandschuljahr wegfiele).

(…) 3. Die Vorinstanzen wiesen den Antrag des Vaters, dessen Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Sohn für den Zeitraum bis von 900 € auf 540 € monatlich herabzusetzen, ab. Dieser habe zwar in der genannten Zeit sein Auslandsschuljahr in den USA absolviert, nach Auffassung des Erstgerichts habe aber die Mutter eine „Fernbetreuung“ geleistet und das Kinderzimmer in ihrer Wohnung bereitgestellt; das Rekursgericht führte aus, infolge Abweisung des Sonderunterhaltsbegehrens betreffend die Kosten für dieses Auslandsschuljahr seien diese aus dem laufenden Unterhalt zu begleichen gewesen. Letzterem hält der Vater in seinem Revisionsrekurs lediglich entgegen, der Herabsetzungsantrag habe sich auf die geringere Betreuung des Zweitantragstellers durch dessen Mutter bezogen, die Argumentation des Rekursgerichts führe dazu, dass er die an sich nicht zu ersetzenden Kosten des Auslandsschuljahrs „über die Hintertür“ bezahlen müsste...

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