Grundrechtsschutz im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Einleitung
Die Berücksichtigung der europäischen Grundprinzipien im Rahmen der Mehrwertbesteuerung ist ein sehr weites Thema. Besonders spannend ist dabei die aktuelle Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf grundrechtliche Aspekte, vor allem im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und deren steuerstrafrechtlichen Implikationen. Letzteres ist durch mehrere Besonderheiten geprägt.
Zum Ersten ist die Mehrwertsteuer eine in der EU harmonisierte Steuer. Dies verlagert die meisten Konstellationen des Grundrechtsschutzes von den nationalen Grundrechten zu den Grundrechten der Charta und damit von den nationalen Verfassungsgerichten auf den EuGH.
Zum Zweiten ist die Mehrwertsteuer als eine indirekte Steuer durch das Auseinanderfallen von Steuerpflichtigem und dem Steuerträger geprägt. In der Regel sind beides Personen des Privatrechts und damit beide auch grundrechtsberechtigt. Hoheitliche Eingriffe sind bei einer indirekten Steuer gegenüber beiden Personen S. 72möglich, wenn zB ein Hoheitsträger die Steuer festsetzt (Finanzverwaltung, kontrolliert durch das Finanzgericht) und ein anderer „Hoheitsträger“ die Überwälzung der Steuer (zB ein Zivilgericht im Streit um die Höhe der geschuldeten Gegenl...