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Erwerb der inländischen GmbH-Anteile durch den deutschen Geschäftsführer
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH die Anteile an einer österreichischen GmbH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich 10.000 S von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger Arbeit. Dies hat auf der Ebene des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zur Folge, daß die Vergütungen aus der Zuteilungsregel des Artikels 9 Abs. 1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GmbH gelegen ist.
Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gemäß § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Z...