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Kontraktsplitting bei Inlandsgastauftritten ausländischer Künstler
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die einen Gesangsabend mit einer in Norwegen lebenden Künstlerin und einem in den USA lebenden Künstler in einem österreichischen Hotel veranstaltet, einerseits Verträge unmittelbar mit den beiden Künstlern über deren Leistungen ab (Künstlerverträge) und werden andererseits mit der diese Verträge vermittelnden deutschen Konzertagentur gesonderte Verträge über deren Leistungen abgeschlossen (Provisionsverträge), dann ist folgendes zu beachten:
US-Künstler: Wird der Jahresgrenzbetrag von 20.000 $ nach Art. 17 Abs. 1 DBA-USA nachweislich nicht überschritten, kann auf österreichischer Seite bei Vorliegen einer US-Ansässigkeitsbescheinigung nach der derzeit geltenden Rechtslage von der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG Abstand genommen werden; allerdings ist zu beachten, daß bei Ermittlung des Grenzbetrages nicht nur die Nettogage von 15.000 $, sondern auch die vom Veranstalter übernommenen Reise-, Hotel- und Cateringkosten hinzugerechnet werden müssen.
Norwegische Künstlerin: Im Fall der in Norwegen ansässigen Künstlerin ist gemäß Artikel 17 Abs. 1 des DBA-Norwegen der 20%ige Steuerabzug nach § 99 EStG in Österreich vorzunehmen, wobei ebenfalls die vom Ver...