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Räumlichkeiten einer deutschen Besitz-KG als deutsche Betriebstätte
Ist ein zu 50% an einer deutschen GmbH & Co KG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz-KG ausgeschütteten Dividenden und die von der Besitz-KG über die Börse geplante Veräußerung von 30% der neugeschaffenen Kapitalanteile der österreichischen Besteuerung unterliegen, davon ab, ob die genannten Einkünfte (Dividenden, Veräußerungsgewinne) weiterhin einer in Deutschland gelegenen Betriebstätte der nunmehrigen Besitz-KG zuzurechnen sind.
S. 499Es empfiehlt sich, in diesem Fall zunächst bei der deutschen Steuerverwaltung zu klären, ob in Anwendung des deutschen Steuerrechtes die Einkünfte deutschen Betriebstätten zuzurechnen sind. Sollte dies der Fall sein und nimmt Deutschland damit die Besteuerungsrechte an den gegenständlichen Einkünften wahr, kann dies auch dann keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens darstellen, wenn nach österreichischem Recht den Räumlichkeiten der Besitz-KG k...