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SWI 10, Oktober 1998, Seite 495

Schachtelprivileg und Betriebstätten

Gerald Toifl

Das in den deutschen DBA durchgängig verankerte internationale Schachtelprivileg ermöglicht es deutschen Kapitalgesellschaften, Gewinnausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften steuerfrei zu vereinnahmen. § 8 b Abs. 4 dKStG dehnt diese DBA-Schachtelprivilegien auch auf inländische gewerbliche Betriebstätten von beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften aus. Dasselbe gilt für die in § 8 b Abs. 1 dKStG normierte steuerfreie Veräußerung von Auslandsbeteiligungen, die auch von Betriebstätten in Anspruch genommen werden kann. In diesen beiden Fällen kommt es zu einer Gleichbehandlung von in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften mit deutschen Betriebstätten ausländischer Kapitalgesellschaften.

Die steuerliche Gleichbehandlung von inländischen Betriebstätten mit inländischen Kapitalgesellschaften endet jedoch, wenn eine Auslandsbeteiligung von der Betriebstätte nicht unmittelbar gehalten wird, sondern zwischen die Betriebstätte und die Auslandsbeteiligung eine deutsche Zwischenholding eingeschaltet wird. Förster/Ottersbach (IStR 1998, 521 ff.) sehen in dieser Ungleichbehandlung eine Diskriminierung, die jedoch durch die Einschaltung einer Organschaft zwischen der Be...

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