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Kein Erlöschen des Abgabenanspruchs bei Eintritt der Festsetzungsverjährung
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Im Jahr 2013 wurde gegenüber einer GmbH der Umsatzsteuerbescheid 2011 erlassen. Im Jahr 2017 erstattete die GmbH eine Selbstanzeige betreffend das Jahr 2011 und nahm eine Umsatzsteuernachzahlung vor. Im Jahr 2021 erließ das Finanzamt - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - einen neuen Umsatzsteuerbescheid 2011 und verbuchte die Nachforderung auf dem Abgabenkonto; in der Folge verbuchte es auch eine Gutschrift in gleicher Höhe aufgrund der Zahlung im Jahr 2017.
Aufgrund der dagegen erhobenen Beschwerde hob das BFG den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid wegen Eintritts der absoluten Verjährung auf. Nach der Entscheidung des BFG buchte das Finanzamt auf dem Abgabenkonto der GmbH eine Gutschrift und anschließend eine Umsatzsteuerzahllast für 2011 in der gleichen Höhe. Aufgrund des Antrags der GmbH erließ das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid, in dem es die Richtigkeit der Buchung der Umsatzsteuerzahllast feststellte.
Das BFG gab der dagegen erhobenen Beschwerde Folge und änderte den Spruch des Abrechnungsbescheides dahi...