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Werbungskosten bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln - Relevanz des tatsächlichen Nutzungsausmaßes (Teil II)
Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften); Vorerkenntnis (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit), SWK 16/2025, 772.
Norm: § 16 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige machte 95 % der AfA für einen Laptop samt Zubehör als Werbungskosten geltend. Das ultraleichte Gerät sei aufgrund ihrer Bandscheibenprobleme notwendig gewesen und werde ausschließlich für Bibliotheksarbeiten für Zwecke der Dissertation und für die nichtselbständige Tätigkeit als Historikerin verwendet. Privat verwende sie einen weiteren PC mit einem größeren Monitor. Das Finanzamt erkannte nur 60 % der AfA an.
Das BFG wies die Beschwerde im ersten Rechtsgang ab und führte aus, auch wenn die Steuerpflichtige unstrittig aufgrund ihrer Rückenprobleme das leichte Gerät benötigen würde, änderte dies nichts an der Möglichkeit einer privaten Nutzung, weshalb die Annahme eines Privatanteils von 40 % gerechtfertigt sei. Diese Entscheidung wurde vom VwGH aufgehoben, weil das BFG sich mit den Angaben und Beweisanboten der Revisionswerberin nicht auseinandergesetzt hatte.
Im zweiten Rechtsgang ...