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SWK 26, 10. September 2026, Seite 1101

EU-Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am Leitlinien für die Anwendung von Art 102 AEUV auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verabschiedet.

Nach Art 102 AEUV dürfen marktbeherrschende Unternehmen kein missbräuchliches Verhalten an den Tag legen, auch nicht, indem sie versuchen, Wettbewerber vom Markt auszuschließen.

Die Leitlinien stützen sich auf die Rechtsprechung der EU-Gerichte und die Erfahrung und Praxis der Kommission in verschiedenen Schlüsselfragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Die Leitlinien

  • werden den Unternehmen dabei helfen zu beurteilen, ob sie allein oder zusammen mit anderen Unternehmen eine beherrschende Stellung auf einem oder mehreren Märkten innehaben (dies gilt auch für Ökosysteme und Anschlussmärkte),

  • bieten Orientierungshilfen zu den Kriterien, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Verhalten vom Leistungswettbewerb abweicht und geeignet ist, Verdrängungswirkungen zu entfalten,

  • legen den Rahmen für die Beurteilung bestimmter Arten von Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen fest und

  • stellen klar, wie Unternehmen ihr Verhalten rechtfertigen können, indem sie n...

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