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Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in der Digitalökonomie
Sachlicher Anwendungsbereich und Vollzug des § 2 AStG bei ansässigkeits- und substanzlosen Auslandssachverhalten
Eine Vorschrift, die selbst in ihren aktivsten Jahren eine niedrige dreistellige Zahl an Veranlagungen im Jahr auslöst, trifft auf eine Erwerbswelt, in der immer mehr Menschen von überall und nirgends aus wirtschaften. Man könnte § 2 Abs. 1 Satz 2 AStG für totes Recht halten - der Beitrag zeigt das Gegenteil: Die Norm war nie tatbestandlich verfehlt, sondern soziologisch verfrüht; ihr Adressat, der ansässigkeitslose Steuerpflichtige, wird gerade vom Phantom zum Massenphänomen. Dieser Beitrag vermisst den sachlichen Anwendungsbereich der fiktiven inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 AStG neu. Entgegen der verbreiteten Leerlauf-Kritik wird gezeigt, dass Kritik und Norm disjunkte Fallgruppen betreffen: Die auf der Denknotwendigkeits-Doktrin des BFH aufbauende Kritik trägt nur für den Residenz-Auswanderer mit ausländischem Wohnsitz. Beim ansässigkeitslosen Steuerpflichtigen der modernen Digitalökonomie - dem Perpetual Traveler, Drop-Shipper, Krypto-Eigenhändler oder Influencer - findet die Doktrin dagegen keinen Anknüpfungsort i.S.d. § 12 AO, so dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht genau dort greift, wo sich globale Wertschöpfung sowohl der Zurechn...