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SWI 8, August 1998, Seite 392

Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen EG-konform?

Ein an einer deutschen Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligter deutscher Steuerpflichtiger verlegte seinen Wohnsitz im Streitfall nach Belgien. Die Wohnsitzverlegung erfüllte dabei - im Verfahren unbestritten - den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 dAStG. Nach § 6 Abs. 1 dAStG (vgl. § 31 Abs. 2 Z 2 EStG) löst der Wegzug in einen ausländischen Staat die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 17 dEStG (vgl. § 31 EStG) aus, wenn Deutschland aufgrund eines DBA mit dem ausländischen Zuzugsstaat sein innerstaatliches Besteuerungsrecht für zukünftige Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung nicht mehr aufrechterhalten kann. Im (summarischen) Verfahren vor dem BFH war die Möglichkeit eines Verstoßes dieser Wegzugsbesteuerung gegen deutsches Verfassungsrecht (dies soll hier ausgeklammert bleiben) sowie gegen Gemeinschaftsrecht zu überprüfen.

Der BFH verneint im Ergebnis schon das Bestehen ernstlicher Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität der Wegzugsbesteuerung, weshalb nach Ansicht des Gerichts auch keine Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung dieser Frage besteht. Der BFH sieht im einzelnen in der Wegzugsbesteuerung ausd...

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