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Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag – Indexierung von steuerlichen Familienbegünstigungen
Die Regierung hat im Frühsommer eines ihrer Vorhaben, nämlich die finanzielle Stärkung erwerbstätiger Eltern, mit der Einführung des Familienbonus Plus (finanzverwaltungsintern: „fabo+“) ebenso wie die Indexierung von steuerlichen Begünstigungen iZm Kindern in Abhängigkeit von deren Wohnmitgliedstaat in der EU, dem EWR bzw der Schweiz umgesetzt (Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, ausgegeben am ).
Abschaffung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 werden der Kinderfreibetrag gemäß § 106a EStG und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs 9 EStG abgeschafft. Beide Steuerbegünstigungen verringern die Steuerbemessungsgrundlage. Die Steuerentlastung ergibt sich demnach nur in Höhe des Grenzsteuersatzes. Der Familienbonus Plus wird hingegen als Absetzbetrag in der festgesetzten Höhe direkt den Anspruchsberechtigten zu Gute kommen.
Höhe des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist abhängig vom Alter des Kindes. Er beträgt
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 125 € pro Monat (1.500 € pro Jahr) und
danach 41,68 € pro Monat (500,16 € pro Jahr).
S. 14Anspruchsvoraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist
an den...