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Engagement eines schweizerischen Ensembles über eine belgische Agentur
(BMF) - Wird mit einer belgischen Agentur ein Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen sich diese Agentur verpflichtet, ihrerseits ein schweizerisches Ensemble unter Vertrag zu nehmen und alles Erforderliche zu veranlassen, daß dieses Ensemble an einer österreichischen Gastvorstellung mitwirkt, dann müssen die von der belgischen Agentur aus der Vertragserfüllung erzielten Einkünfte in Österreich mangels inländischer Betriebstätte des belgischen Unternehmens von der Besteuerung freigestellt werden.
Der Umstand, daß der österreichische Vertragspartner die Übernachtungskosten der Künstler übernimmt und die den Künstlern zustehenden Gagen diesen unmittelbar auszahlt, könnte Zweifel daran aufkommen lassen, ob es tatsächlich so ist, daß die Künstler bzw. der für sie tätige Rechtsträger ihres Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muß das für den Steuerabzug nach § 99 EStG haftende österreichische Unternehmen in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Dazu gehört vor allem, daß die ...