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SWI 8, August 1998, Seite 347

Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956 bei Bezug österreichischer Dividenden

Das neue DBA-USA vom enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom vorgesehenen einjährigen Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10% erlangen, genügt, daß sie dem Rückerstattungsantrag eine entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung könnte etwa folgenden Wortlaut haben:

„Ich optiere gemäß Art. 28 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom für die Weiteranwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom in seiner Gesamtheit."

Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken (EAS 1265 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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