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SWI 8, August 1998, Seite 346

Schweizerische Kommanditgesellschaft

Ausländische Gesellschaften werden in Österreich als Personengesellschaften behandelt, wenn sie in ihrem Aufbau und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine weitgehende Übereinstimmung mit einer österreichischen Personengesellschaft aufweisen (EAS 303, 493, 1151, 1198). Der bloße Umstand, daß die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen Kommanditgesellschaft von der schweizerischen lokalen Steuerbehörde durch einen einzigen, lediglich an die Kommanditgesellschaft ergehenden Steuerbescheid der Besteuerung unterzogen werden, vermag nicht zu bewirken, daß ein Gewinntransfer von der schweizerischen Gesellschaft an den österreichischen Kommanditisten auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung unterliegt. Vielmehr müssen die den schweizerischen Betriebstätten der Kommanditgesellschaft zuzurechnenden Gewinnanteile des österreichischen Kommanditisten gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. (EAS 1263 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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