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Nutzung von Verlusten durch Organschaftsgestaltungen
Im Rahmen der internationalen Konzernsteuerplanung stellt sich immer wieder die Frage, auf welche Weise Verluste einer Konzerngesellschaft im Konzernverbund genutzt werden können. Im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften kann hierbei an Teilwertabschreibungen der Beteiligungen gedacht werden oder an den Abschluß eines Ergebnisabführungsvertrages zur Schaffung eines Organschaftsverhältnisses. Quassowky/Stange (Tax Notes International 1998, 931) geben in diesem Zusammenhang einen Überblick über die Organschaftsbestimmungen im deutschen Steuerrecht. Sie kommen aus US-amerikanischer Sicht zu dem Ergebnis, daß es in vielen Fällen aus steuerlicher Sicht vorteilhafter ist, ein Organschaftsverhältnis zu schaffen als beispielsweise verschiedene Gesellschaften zu verschmelzen. Anders als nach österreichischem Steuerrecht ist nämlich nach deutschem Steuerrecht die Übertragung von Verlusten im Rahmen einer Verschmelzung nur unter erschwerten Bedingungen zulässig. Zudem besteht in Deutschland die Möglichkeit, daß auch Betriebstätten und Personengesellschaften in ein Organverhältnis eingebunden werden.