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Kommission: Neuer Vorschlag zur Besteuerung von grenzüberschreitend gezahlten Sparzinsen
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am dem Rat einen neuen Vorschlag (KOM[98] 295) vorgelegt, der Maßnahmen vorsieht, die eine effektive Mindestbesteuerung von Einkünften aus Spareinlagen innerhalb der EU sicherstellen sollen. Der neue Kommissionsvorschlag basiert auf dem „Koexistenz-Modell", wonach jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, ob er entweder eine Quellensteuer von mindestens 20% einführt oder Informationen über Zinseinkünfte anderen Staaten zur Verfügung stellt. Der Richtlinienvorschlag ist Teil des Steuerpaketes, das die Finanzminister der Mitgliedstaaten am beschlossen haben und welches auch den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung sowie den Richtlinienvorschlag für eine Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen beinhaltet.
Der neue Richtlinienvorschlag unterscheidet sich vom denselben Gegenstand behandelnden Kommissionsvorschlag aus dem Jahre 1989 (ABl. 1989 C 141) vor allem durch das „Koexistenz-Modell". Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist der Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers verpflichtet, falls Quellensteuer im anderen Mitgliedstaat erhoben wurde, diese auf se...