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EuGH: Unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten für Prämienzahlungen an in- und ausländische Versicherungsgesellschaften als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit
Der EuGH hatte sich im Urteil vom Rs. C-118/96 Safir mit Fragen eines schwedischen Gerichts im Zusammenhang mit der Besteuerung von Versicherungsprämien zu befassen, die von der in Schweden ansässigen Frau Safir an eine britische Versicherungsgesellschaft geleistet wurden. Für das Verständnis der Fragen des schwedischen Gerichts, bei dem der Rechtsstreit anhängig war, ist es notwendig, die Rechtslage in bezug auf die Besteuerung von Versicherungsprämien in Schweden kurz zu skizzieren:
In Schweden niedergelassene Versicherungsgesellschaften sind zur Entrichtung einer Steuer verpflichtet, die technisch als eine Steuer auf den Ertrag aus dem Versicherungskapital ausgeformt ist und vom Versicherer erhoben wird. Die Steuer wird pauschal berechnet anhand des am Ende des Jahres vor dem Besteuerungsjahr vorhandenen Kapitals der Gesellschaft, vermindert um den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Wert der finanziellen Verbindlichkeiten, multipliziert mit dem durchschnittlichen Zins für Staatsanleihen im Jahr vor dem Besteuerungsjahr. Die so ermittelte Bemessungsgrundlage wird einem Steuersatz von 27% unterworfen. Versicherungsnehmer, die Verträge bei in Schweden niedergelassenen Gesellschaften a...