Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 2017, Seite 613

EuGH: Kriterien für die Einstufung eines Kfz-Leasingvertrages als Lieferung oder Dienstleistung

In seinem Urteil vom , C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, anhand welcher Kriterien zu prüfen ist, ob ein Kfz-Leasingvertrag als Lieferung oder als Dienstleistung im Sinne der MwStSyst-RL einzustufen ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Mercedes-Benz Financial Services UK (kurz: Mercedes-Benz) bietet drei Standardverträge zur Finanzierung der Nutzung von Kfz an: Einen Standardmietvertrag („Leasing“), einen Finanzierungsleasingvertrag („Hire Purchase“) und einen Mietvertrag mit Kaufoption („Agility“), der Merkmale der ersten beiden Varianten vereint und der es nach Angaben der Anbieterin den Kunden ermöglichen soll, sich erst nach Fahrzeugübergabe zwischen Miete und Kauf zu entscheiden. Gemeinsam ist allen drei Standardverträgen, dass Mercedes-Benz während der gesamten Dauer des Vertrages Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt und der Mieter monatliche Ratenzahlungen leistet.

Die Standardverträge unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die Möglichkeit und die Art und Weise, das Fahrzeug zu erwerben. Mit dem „Leasing“-Standardvertrag ist ein Eigentumsübergang ausgeschlossen. Außerde...

Daten werden geladen...