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SWI 7, Juli 1998, Seite 300

Errichtung einer Fabrikationsanlage auf BOT-Basis

Wird mit einem ausländischen Unternehmen ein BOT-Vertrag (Build-Operate-Transfer-Vertrag) abgeschlossen, auf Grund dessen das ausländische Unternehmen dem österreichischen Unternehmen folgende Leistungen erbringt:

l Errichtung einer schlüsselfertigen Fabrikationsanlage für die Herstellung ökologischer Pet-Halbfertigprodukte auf dem Betriebsgelände des österreichischen Vertragspartners;

l Aufnahme des Produktionsbetriebes zu Probezwecken und Einführung des österreichischen Vertragspartners in den Organisations-, Management- und Herstellungsprozeß;

l Übertragung der in Betrieb gesetzten Fabrikationsanlage an den österreichischen Vertragspartner;

l Vermittlung der Einkaufsquellen für die Rohstoffe, die von internationalen Chemiekonzernen zugekauft werden;

l Zuführung und Vermittlung von Abnehmern der Produkte auf der Basis von langfristigen Exklusivverträgen;

l fortlaufende technologische Betreuung, insbesondere Vermittlung verbesserter Technologien;

und verpflichtet sich der österreichische Vertragspartner zur Leistung eines Entgeltes in Höhe von 50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten Umsatzes mit dieser Anlage, dann wird für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung des ausländis...

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