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EuGH: Schiedsverfahren zwischen Österreich und Deutschland zum Begriff „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“ im Sinne des Art 11 Abs 2 DBA Deutschland
In seinem Urteil vom , C-648/15, Österreich/Deutschland, hatte sich der EuGH mit einer Klage Österreichs nach Art 273 AEUV zu befassen, die die Auslegung des Begriffs „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“ im Sinne des Art 11 Abs 2 DBA Deutschland/Österreich (kurz: DBA) zum Gegenstand hatte. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Zwischen 1996 und 1998 erwarb die Bank Austria AG (kurz: Bank Austria), eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, die dort unbeschränkt steuerpflichtig ist, Genussscheine von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale Düsseldorf und Münster (kurz: Landesbank NRW), die ihren Sitz in Deutschland hat. Die Ausgabebedingungen für die Genussscheine lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Es besteht Anspruch auf eine jährliche Ausschüttung nach einem festen Prozentsatz des Nennwerts. Sofern durch die jährliche Ausschüttung ein Bilanzverlust entsteht, verringert sich der Ausschüttungsbetrag entsprechend. Die Genussscheine gewähren jedoch während ihrer Laufzeit ein Nachzahlungsrecht in späteren Jahren, soweit durch diese Nachholung der Ausschüttung kein Bilanzverlust entsteht. Die Ausschüttungs- und Nachzahlungsansprüche haben Vorrang vor der Dotierung von Rücklagen sowie der Aussc...