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Neues Holdingregime in Spanien
Gabarró (Tax Planning International Review, May 1998, 3 ff.) stellt Gestaltungsmöglichkeiten dar, die sich durch die neuen Vorschriften für Holdinggesellschaften in Spanien ergeben. Ähnlich wie in Österreich werden nun auch in Spanien ausländische Dividenden und Veräußerungsgewinne von der Besteuerung bei der spanischen Muttergesellschaft freigestellt. Anders als in Österreich ist dafür allerdings wie in den Niederlanden nur eine Mindestbeteiligung von 5% erforderlich. Das spanische Steuerrecht enthält zwar ähnlich dem deutschen AußensteuerG auch Vorschriften über eine Hinzurechnungsbesteuerung in bestimmten Fällen (sog. CFC-legislation). Allerdings sind diese weniger strikt als in anderen Ländern, insbesondere in Deutschland. Der große Vorteil des spanischen Holdingregimes im Vergleich zu anderen Staaten liegt in der vollen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen für Darlehen zum Erwerb der Beteiligung an der spanischen Muttergesellschaft. Eine solcher voller Zinsenabzug ist nämlich derzeit in keiner anderen als Holdingstandort bekannten Rechtsordnung Europas möglich.