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EuGH: Mehrwertsteuer - Steuerbefreiung für Leistungen von Sporteinrichtungen
Im Urteil vom Rs. C-124/96 Kommission/Spanien hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen privater Einrichtungen, die in einem engen Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen, nach den Bestimmungen von der 6. MWSt-RL davon abhängig gemacht werden kann, daß die Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Diese Frage stellte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Spanien.
Nach Art. 13 Teil A der 6. MWSt-RL sind bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von den Mitgliedstaaten zu befreien. Nach dem Einleitungssatz zu Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. MWSt-RL sind dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten allerdings nur unter den Bedingungen von den Mitgliedstaaten zu befreien, die die Mitgliedstaaten zur Gewährung einer korrekten und einfachen Anwendung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Mißbräuchen festsetzen. Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. m der 6. MWSt-RL sind bestimmte in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport ...