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SWI 6, Juni 1998, Seite 292

EuGH: Dienstleistungsfreiheit - Zinsen für verspätete Steuererstattung unter den für Ansässige gültigen Voraussetzungen auch für Nichtansässige

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-390/96 Lease Plan Luxembourg SA hatte sich der EuGH auch mit der Frage zu befassen, ob einem Nichtansässigen unter den gleichen Voraussetzungen wie einem in einem Mitgliedstaat Ansässigen Verzugszinsen für verspätete Steuererstattungen zu gewähren sind.

Diese Frage stellte sich ebenfalls im erwähnten Rechtsstreit zwischen Lease Plan und dem belgischen Staat über die Erstattung belgischer Mehrwertsteuer. Gegenüber den belgischen Steuerbehörden machte die Lease Plan neben der Erstattung der belgischen Umsatzsteuer nämlich auch die Erstattung von auf die Umsatzsteuer entfallenden gesetzlichen Zinsen entsprechend dem für in Belgien Ansässige anwendbaren Zinssatz geltend. Für in Belgien Ansässige sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz eine Verzinsung von 0,8% pro Monat vor, wenn die Erstattung des am Jahresende noch von der Finanzverwaltung geschuldeten Überschusses nicht binnen drei Monaten nach Antragstellung erfolgt. Für den Erstattungsantrag eines nicht in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen ist in Belgien hingegen vorgesehen, daß für 1996 ein Zinssatz von 8% p. a. galt und daß diese Zinsen erst vom Zeitpunkt einer Mahnung an geschuldet waren, die nach ...

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