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SWI 6, Juni 1998, Seite 291

EuGH: Mehrwertsteuer - Ort der Leistung bei Leasing von Personenkraftwagen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-390/96 Lease Plan Luxembourg SA hatte sich der EuGH unter anderem mit der Frage des Leistungsortes bei Verleasen von Kraftfahrzeugen zu befassen. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der luxemburgischen Lease Plan Luxembourg SA (im folgenden: Lease Plan) und dem belgischen Staat über die Erstattung der Mehrwertsteuer, die von der Lease Plan beim Kauf von Kraftfahrzeugen in Belgien sowie für die in diesem Staat durchgeführte Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen entrichtet wurde.

Die Lease Plan ist eine Leasinggesellschaft, deren Haupttätigkeit darin besteht, Personenkraftwagen im Rahmen von Leasingverträgen zu vermieten. Die meisten Verträge schließt Lease Plan mit in Luxemburg ansässigen Gesellschaften. Die geleasten Fahrzeuge werden in Luxemburg gekauft und bei Versicherungsunternehmen in Luxemburg versichert. Aufgrund von Pauschalvereinbarungen zahlen die Leasingnehmer eine Pauschalvergütung, die sowohl die Finanzierung als auch Wartung, Versicherung und Reparaturen deckt. Die in Luxemburg ansässigen Gesellschaften stellen diese Kraftfahrzeuge ihren Arbeitnehmern zur Verfügung, von denen manche im belgischen Grenzgebiet oder ande...

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