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SWI 6, Juni 1998, Seite 281

Madeira-Gesellschaft mit inländischem Straßenfrachtführer

(BMF) - Unterstützt eine in Madeira angesiedelte Gesellschaft ein österreichisches Straßentransportunternehmen in der Weise, daß

l langfristige Exklusiv-Verträge für internationale Europa-Transporte vermittelt werden,

l dauerhaft branchenspezifisches Know-How zur Verfügung gestellt wird,

l Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet wird,

l die Werbeflächenvermietung auf den LKWs an Vertragspartner vermittelt wird,

dann sind jene Vergütungen, die das portugiesische Unternehmen für die erbrachten Dienstleistungen bezieht, von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Nur dann, wenn das portugiesische Unternehmen derartige Leistungen durch seine Mitarbeiter ganz oder teilweise in inländischen Räumlichkeiten erbringt, wenn sonach im Inland eine Betriebstätte für das portugiesische Unternehmen besteht, wäre eine steuerliche Erfassung in Österreich geboten.

Jene Teile der Vergütungen hingegen, die auf die Zurverfügungstellung von Know-How entfallen, unterliegen in Österreich einer Quellenbesteuerung, die - bei Vorliegen einer von den portugiesischen Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung - auf 5% herabgesetzt werden kann.

Allerdings ist vorsorglich noch auf folgendes hinzuweisen: Madeira ist als Aufnahmegebiet für steuerfreie Off-shore-Gesellschaften bekannt. In diesem Zusammenhang kann das VwGH-Erkenntnis vom

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