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SWI 6, Juni 1998, Seite 272

Deutsche Aktienrechtsreform 1997 - Die Reform des Vollmachtsstimmrechts

GERMAN STOCK REFORM 1997: REFORM OF PROXY VOTING POWER

Christian Arnold

The German stock corporation law of 1997 provides for a number of changes, which apply especially to proxy voting power. Christian Arnold describes the effects of these new regulations and shows how they fit together. He also provides a critical assessment of the new law.

I. Das Umfeld

„Macht haben heißt, sie willkürlich einsetzen oder mißbrauchen zu können". Dieser Satz, zumal aus der Feder eines langjährigen Vorstandsprechers der Deutschen Bank, bringt den Beweggrund für die Reform des Aktienrechts in Deutschland auf den Punkt. Es ist die ominöse Macht der Banken oder eher die Furcht vor einer solchen Macht. Weniger die Furcht der Reformer selbst, sondern vielmehr die Kenntnis von der Existenz einer solchen Furcht in weiten Teilen der Öffentlichkeit ist es, die die Reform vorantreibt. Ebenso unstreitig wie gewaltig ist tatsächlich das Einflußpotential der großen deutschen Kreditinstitute auf Aktiengesellschaften. Dieses Potential beruht aber nicht auf einem einzigen Faktor, sondern ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel mehrerer. So stehen Banken nicht nur als Kreditgeber in Geschäftsbeziehung zu diesen Unternehmen; sie verfügen über Aufsichtsratsmandate, oft auch über Beteiligungs...

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