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Tätigkeit der Auslandskorrespondenten
(BMF) - Wird die Tätigkeit eines in Israel ansässig gewordenen Auslandskorrespondenten des ORF von der israelischen Steuerverwaltung als Aktivtätigkeit und nicht als bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA-Israel vorgenommen, dann bestehen keine Bedenken, wenn dieser Beurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt wird. (EAS 1255 v. )