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Dienstnehmerentsendung nach Litauen durch den deutschen Arbeitgeber
Schließt ein in Österreich ansässiger Diplomingenieur mit einer in Frankfurt am Main ansässigen Gesellschaft einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen in der Folge ein Auslandseinsatz in Vilnius (Litauen) für die Dauer von 5 bis 9 Monaten vorgesehen ist, dann unterliegen die hiefür von der deutschen Gesellschaft gezahlten Gehälter gemäß § 1 EStG der inländischen Besteuerung. Nur soweit die Gehälter auf Zeiträume entfallen, die beruflich auf deutschem Staatsgebiet zugebracht wurden, sind sie gemäß Artikel 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Die in Österreich steuerlich zu erfassenden Gehälter sind korrespondierend dazu nach der zitierten Abkommensbestimmung in Deutschland von der Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Zur Klärung der weiteren Einzelheiten des Besteuerungsfalles wird eine Kontaktaufnahme mit dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) empfohlen. (EAS 1248 v. )