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SWI 5, Mai 1998, Seite 246

Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen im DBA-Recht

Gerald Toifl

Nach Art. 16 OECD-MA können Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Staat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Mangels einer Definition in den DBA stellt sich in der internationalen Praxis die Frage, welche Personen als Aufsichts- oder Verwaltungsräte anzusehen sind. Entgegen der h. M. in Österreich und Deutschland habe ich zuletzt die Auffassung vertreten, daß eine Subsumtion unter Art. 16 OECD-MA nicht nur dann vorzunehmen ist, wenn der Aufsichts- oder Verwaltungsrat überwachende Funktionen wahrnimmt (vgl. Toifl in Gassner/Lang [Hrsg.], Besteuerung und Bilanzierung international tätiger Unternehmen, 1998, 384 ff.). Greco (Bulletin IBFD 1998, 168 ff.) untersucht diese Frage im Hinblick auf das DBA Italien-USA. Nach US-Abkommenspolitik wird nämlich grundsätzlich keine dem Art. 16 OECD-MA vergleichbare Vorschrift in ein von den USA abgeschlossenes DBA aufgenommen. Dies gilt auch für das neue DBA Österreich-USA. Greco kommt zu dem Ergebnis, daß Einkünfte eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats unter die dem Art. 14 OEC...

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