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Mißbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Basisgesellschaften durch Steuerausländer
Ebenso wie in Österreich (vgl. M. Lang, in diesem Heft) wird auch in Deutschland zur Zeit heftig die Frage diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen die allgemeine Mißbrauchsvorschrift des § 42 AO (vergleichbar § 22 BAO) auf die Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft angewendet werden kann. Der BFH hat dazu in seinem Urteil vom I R 35/96 entgegen seiner im sog. Monaco-Urteil vom (BStBl. 1982 II 150) vertretenen Auffassung ausgesprochen, daß § 42 AO auch dann anzuwenden ist, wenn Steuerausländer an der Zwischengesellschaft beteiligt sind. Höppner (IWB Nr. 4 vom , 159 ff., Fach 3a, Gruppe 1, Rechtsprechung, 653 ff.) geht auf die Auswirkungen dieser Entscheidung aus der Sicht der deutschen Finanzverwaltung ein.