Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Gesonderte Abgabe auf Urkunden und Gesellschaftsteuer
Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom Rs. C-347/96 Solred SA mit der Frage zu befassen, ob eine gesonderte Abgabe auf eine Urkunde, in der festgehalten wird, daß die Gesellschafter ihre ausstehenden Einlagen leisten, mit den Bestimmungen der RL über die indirekte Besteuerung der Ansammlung von Kapital (Kapitalansammlungs-RL) vereinbar ist. Die in Spanien ansässige Solred SA wurde mit notarieller Urkunde vom mit einem Gesellschaftskapital von 300.000.000 PTA gegründet. 180.000.000 PTA, d. h. 60% des Nominalwerts des Gesellschaftskapitals, wurden am selben Tag eingebracht. Am zahlte Solred SA an die spanische Steuerverwaltung 3.000.000 PTA Gesellschaftsteuer, was 1% des Nominalwerts des Gesellschaftskapitals entsprach. Mit notarieller Urkunde vom wurden die noch einzuzahlenden 40% des Gesellschaftskapitals, d. h. 120.000.000 PTA, in die Gesellschaft eingebracht. Für diese Urkunde, die nach spanischem Gesellschaftsrecht zwingend vorgeschrieben ist, setzte die spanische Steuerverwaltung eine Abgabe für beurkundete Rechtsakte in Höhe von 0,5% auf 120.000.000 PTA fest. Die Solred SA war hingegen der Ansicht, daß die Festsetzung dieser Abgabe gegen die Bestimmungen der Kapitalansam...