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Anrechnungsverfahren für liechtensteinische Betriebstätten
Da im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im DBA-Liechtenstein das Anrechnungsverfahren angewendet wird, wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer liechtensteinischen AG nicht dadurch die Höhe seiner inländischen Steuerbelastung vermindern können, daß er bisher als Grenzgänger-Dienstnehmer wahrgenommene Aktivitäten künftig auf Werkvertragsbasis von einer liechtensteinischen Betriebstätte aus tätigt. (EAS 1238 v. )