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Steuerliche Probleme mit deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der ehemaligen österreichischen AG nunmehr inländische Betriebstätten der deutschen KGaA dar.
Die Gewinnermittlung dieser Betriebstätte hat nach österreichischem Recht zu erfolgen. Hiebei ist durch Vergleich mit den in Österreich bestehenden Gesellschaftstypen festzustellen, ob die ausländische Gesellschaft oder die Gesellschafter als Steuerpflichtige anzusehen sind; es kommt nicht auf die steuerliche Behandlung im ausländischen Staat an.
Die Frage kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend geklärt werden; es kann nur soviel ausgesagt werden, daß die Nennung der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, daß die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und daß für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinna...