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SWI 4, April 1998, Seite 200

Vermögensteuer bei inländischer Nutzung von Urheberrechten beschränkt Steuerpflichtiger

Eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft hatte einer inländischen GmbH über mehrere Jahre hinweg die inländische Nutzung von Urheberrechten auf dem Gebiet der Tonkunst gestattet und hierfür Lizenzgebühren erhalten. Für Zwecke der beschränkten Vermögensteuer- sowie Erbschaftssteueräquivalentpflicht der US-amerikanischen Gesellschaft handelt es sich nach Ansicht des VwGH bei diesen Werknutzungsrechten um Wirtschaftsgüter des Inlandsvermögens i. S. v. § 79 Abs. 2 BewG, deren Wert gemäß § 15 Abs. 4 BewG jeweils mit dem Dreifachen ihres Jahreswertes zu ermitteln ist. Die Einstufung als Inlandsvermögen ergibt sich dabei nicht aus § 79 Abs. 2 Z 4 BewG, denn diese Bestimmung nimmt Urheberrechte an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst ausdrücklich aus dem Kreis der ansonsten als Inlandsvermögen erfaßten gewerblich genutzten Urheberrechte aus. Die beschränkte Steuerpflicht ergibt sich im vorliegenden Fall vielmehr aus § 79 Abs. 2 Z 5 BewG, wonach Wirtschaftsgüter, die einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen sind (und nicht schon unter § 79 Abs. 2 Z 1, 2 und 4 BewG fallen), ganz generell Inlandsvermögen darstellen. Bei Überlassung an einen inländischen gewerblichen Betrieb können demnach auch Urheberrechte an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und...

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