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Kommission: Richtlinienvorschlag zur Beseitigung der Quellensteuer auf Zinsen- und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen
Die Kommission legte am einen Vorschlag für eine Richtlinie vor, welche die Beseitigung von Quellensteuern auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten bezweckt (IP/98/233). Zur Zeit kann die Erhebung von Quellensteuern Anlaß zur Doppelbesteuerung geben oder zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für im Binnenmarkt grenzüberschreitend tätige Gesellschaften führen.
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die an der Quelle erhobenen Steuern auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Eine Besteuerung dieser Zahlungen erfolgt indes in den Mitgliedstaaten, in denen die die Zahlung empfangenden Unternehmen ihren Sitz haben. Steuern, die die Mitgliedstaaten - in Form eines Quellenabzugs (Quellensteuer) oder im Veranlagungsweg - auf die Zinsen und Lizenzgebühren erheben, die an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt werden, können zu Schwierigkeiten für grenzübergreifend tätige Unternehmen führen. So können derartige Steuern mit zeitraubenden Formalitäten verbunden sein, den Cash-Flow der Unternehmen schmälern und manchmal...