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SWI 4, April 1998, Seite 187

Erhöhung des deutschen Umsatzsteuersatzes per 1. 4. 1998

INCREASE IN GERMAN VALUE-ADDED TAX RATE AS OF APRIL 1, 1998

Gerhard Gaedke

As of April 1, 1998, the general value added-tax rate will be raised from 15% to 16%. The reduced-rate value-added tax of 7% will remain unchanged. Gerhard Gaedke decribes the effects of the legal situation and pays special attention to the problems that are likely to arise during the transition period.

Mit wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 15% auf 16% angehoben, der ermäßigte Satz von 7% bleibt unverändert. Übergangsregelungen insbesondere bei Werklieferungen und Werkleistungen sind für in Deutschland tätige Unternehmer zu beachten.

Das dBMF hat mit Schreiben vom - IV C 3 - S 7210 - 20/98 zur Steuersatzänderung Stellung genommen. Nachfolgend wird dazu auf wesentliche Übergangsregelungen näher eingegangen (vgl. dazu AÖFV 299/83 zur Anhebung der Steuersätze in Österreich zum ).

Gemäß I/1 (2) des erwähnten BMF-Schreibens sind Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschriften ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die Umsatzsteuer dafür bereits vor dem Inkrafttreten der Änderungsvorschrift entstanden ist, so beispielsweise bei Anzahlungen und bei der Istbesteuerung. Eine Berichtigung ist...

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