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Teilnahme deutscher und amerikanischer Wissenschaftler an inländischen Workshops
(BMF) - Erhalten deutsche und amerikanische Wissenschaftler für ihre Teilnahme an Workshops und Konferenzen von dem veranstaltenden inländischen gemeinnützigen Verein eine Aufwandsentschädigung von ATS 1.000 pro Tag zur Abgeltung ihrer Reisekosten, Hotelkosten und Verpflegungskosten, dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 99 Abs. 1 EStG dem 20%igen Einkommensteuerabzug.
Wenn die Mitwirkung an den inländischen Tagungen nicht in der Abhaltung von Vorträgen, sondern lediglich in einer Teilnahme an den wissenschaftlichen Beratungen und Diskussionen besteht, dann können die deutschen Wissenschaftler unter Berufung auf Artikel 8 DBA-Deutschland eine Entlastung von dieser Abzugsbesteuerung in Anspruch nehmen; dem österreichischen Verein muß allerdings gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994, eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegen.
Im Verhältnis zu den USA wird mit Wirksamkeitsbeginn des neuen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr. 6/1998 (d. i. in bezug auf die Abzugsbesteuerung der ), ebenfalls Steuerfreistellung in Österreich in Anspruch genommen werden können. (EAS 1225 v. )