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SWI 4, April 1998, Seite 158

Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs

In EAS 1145 wurde folgendes ausgeführt: „Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH & CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung ‚durch Vermittlung ... einer Gesellschaft', sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich.

S. 159Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als ‚sonstige selbständige Einkünfte' das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem St...

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