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SWI 4, April 1998, Seite 156

Spanischer Gesellschaftergeschäftsführer einer inländischen Sitz-GmbH

Ein in Spanien ansässiger Deutscher, der zu 50% an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, die ihrerseits 36% der Anteile einer spanischen Aktiengesellschaft hält, unterliegt mit seinem Monatsbezug von 7.000 S für die Geschäftsführung der österreichischen GmbH nur dann in Österreich der Besteuerung, wenn ihm in Österreich zur Ausübung seiner Tätigkeit eine feste Einrichtung (Büroraum) zur Verfügung steht (). Es findet daher im Verhältnis zu Spanien weder die mit der Schweiz getroffene Regelung über die Zuordnung der Gesellschaftergeschäftsführer unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (AÖFV Nr. 153/1992) noch die mit Deutschland getätigte Absprache Anwendung, der zufolge der Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung immer der Sitz der betreffenden GmbH ist.

S. 157Handelt es sich bei der österreichischen GmbH um eine Sitzgesellschaft an der Adresse eines österreichischen Wirtschaftstreuhänders, dann fehlt es jedenfalls an einer derartigen inländischen festen Einrichtung, sodaß das Besteuerungsrecht Spanien zusteht.

Allerdings ist noch folgendes mitzubedenken: Hält die Gehaltsvereinbarung mit der GmbH einer Beurteilung nach dem ...

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