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SWI 2, Februar 1998, Seite 090

EuGH: Zulässigkeit der Besteuerung der Einbringung von Liegenschaften

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-42/96 Società Immobilare SIF SpA hatte sich der EuGH mit folgendem Sachverhalt zu befassen: In einer außerordentlichen Generalversammlung der Società Immobiliare SIF SpA (Klägerin) nahmen die Gesellschafter die Umwandlung der Gesellschaft von einer GmbH in eine AG vor und genehmigten gleichzeitig eine Einbringung von Liegenschaften zugunsten der umgewandelten Gesellschaft. Die italienische Steuerverwaltung schrieb daraufhin mit Bescheid vier Abgaben (Registerabgabe, Hypothekenabgabe, Katasterabgabe, kommunale Abgabe auf den Wertzuwachs von Grundstücken) für die Einbringung der Liegenschaften vor. Die Registerabgabe wird für alle registrierungspflichtigen Handlungen von Gesellschaften erhoben, zu denen die Erhöhung des Gesellschaftskapitals oder -vermögens im Wege der Übertragung des Eigentums oder des dinglichen Nutzungsrechts an Grundstücken gehört, die speziell zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten bestimmt sind. Eine solche Einlage unterliegt einem Abgabensatz von 4%, der nach Maßgabe des Wertes der eingebrachten Grundstücke berechnet wird. Der Hypothekenabgabe unterliegen die Förmlichkeiten der Übertragung, der Eintragung von Hypotheken sowie die Ein...

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