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SWI 11, November 2017, Seite 573

Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Entscheidung: BFH , XI R 37/14.

Normen: §§ 1, 2 dUStG.

Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler (nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält sind keine Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers (an den Veranstalter oder die Mitspieler). Der muss Pokerspieler deshalb keine Umsatzsteuer von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen.

Dieser Auffassung folgte der BFH nicht:

1.

Ein Berufspokerspieler erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.

2.

Die Teilnahme an einem Pokerspiel ist jedoch eine im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, wenn der Veranstalter für sie eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt. In einem solchen Fall ist die vom Veranstalter geleistete Zahlung die tatsächliche Gegenleistung für die vom Spieler erb...

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