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Deutscher Gesellschafter-Geschäftsführer als inländischer Projektleiter
In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Artikel 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß AÖFV Nr. 31/1987 unter Art. 8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer Bedeutung besitzen (EAS 1145).
Ist daher der in Deutschland ansässige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die deutsche GmbH tätig, kann als international abgesichert angesehen werden, daß insoweit an den Bezügen des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht.
S. 52Bisher nicht mit der deutschen Seite abgesprochen ist allerdings die Frage, was zu geschehen hat, wenn der deutsche Gesellschafter-Geschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet nicht in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunde...