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Meistbegünstigung und Steuerrecht
Die umstrittene Frage, ob die Diskriminierungsverbote und Grundfreiheiten des EG-Vertrages so auszulegen sind, daß in der EU ansässigen Steuerpflichtigen Meistbegünstigung einzuräumen ist (vgl. dazu ausführlich Schuch, Werden die Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Recht zu Meistbegünstigungsklauseln?, in Gassner/M. Lang/ Lechner [Hrsg.] Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht, 1996, 99 ff.), war Gegenstand zweier Verfahren vor Berufungsgerichten in den Niederlanden. Sowohl das Berufungsgericht in s'Hertogenbosch als auch jenes in Amsterdam verneinten jedoch eine aus den Diskriminierungsverboten des EG-Vertrages ableitbare Pflicht zur Meistbegünstigung. Die beiden Gerichte sahen auch keine Notwendigkeit, die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die Gerichte haben ihre Entscheidungen u. a. damit begründet, daß DBA bloß auf einem reziproken Verhältnis zwischen zwei Staaten beruhten und die Annahme einer Meistbegünstigungsklausel das in den DBA ausgehandelte Gleichgewicht stören würde. Betten (ET 1997, 417 ff.) stimmt in einer Urteilsanmerkung den Ausführungen der beiden Gerichte zu. Die EG-Kommission vertritt aber offenbar eine andere Auffassung. Sie hat deswegen gegen Fr...