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SWI 1, Jänner 1998, Seite 014

Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren im Verhältnis zu den USA

CONVENTION BETWEEN AUSTRIA AND THE U. S. ON MUTUAL LEGAL ASSISTANCE INFISCAL CRIMINAL MATTERS

Christoph Urtz

Two new bilateral Conventions between Austria and the United States of America provide mutual assistance in fiscal criminal matters: the Convention on Mutual Legal Assistance in Criminal Matters and the new Double Taxation Convention. Christoph Urtz takes a closer look at the scope of these two conventions.

1. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen der Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren

Die amerikanischen Gerichte beschaffen sich zum Teil die für ein amerikanisches Finanzstrafverfahren benötigten Informationen mit Hilfe des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige kann dabei auch mit Zwangsstrafen angehalten werden, die gewünschten Informationen zu erbringen. Die Zulässigkeit dieser Vorgangsweise richtet sich in erster Linie nach amerikanischem Recht. Daneben kommt für die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden auch die Inanspruchnahme von Rechtshilfe in Betracht. Die Inanspruchnahme von Rechtshilfe ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn auf den Steuerpflichtigen nicht zugegriffen werden kann und die Beschaffung von Informationen mittels Zwangsstrafen nicht durchgesetzt werden kann. Umfang und Grenzen der Rechtshilfe sind Gegenstand dieses Beitrages.

Als innerstaatliche Rechtsgrundlage ...

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