Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 1997, Seite 525

Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen

(BMF) - Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d. h. nur dann, wenn der zur Auslandsverlustverwertung primär berufene Ansässigkeitsstaat des Unternehmens hiezu mangels ausreichenden Einkommens des seiner unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden Abgabepflichtigen nicht in der Lage ist.

Das DBA-Deutschland enthält kein "Betriebstättendiskriminierungsverbot", sodaß durch dieses Abkommen der Anwendung von § 102 EStG nicht derogiert wird.

Es wird um Verständnis gebeten, daß im EAS-Verfahren keine über diese Klärung der Rechtslage hinausgehenden Erörterungen angestellt werden können. Sollte dem DBA-Deutschland eine andere Auswirkung zugeschrieben werden, müßte diese Frage im Rahmen eines von Deutschland einzuleitenden Verständigungsverfahrens weiter behandelt werden (EAS 1085 v. )

Daten werden geladen...